Mit Auszugshaus, Austragshaus, Ausziehhaus oder Ausnahm(s)haus wird ein auf einer Hofstätte errichtetes kleineres Gebäude bezeichnet, das für die Altbauern (Altenteiler) errichtet wurde und nach der Übergabe des Hofes an die Erben jenen als Wohnstätte dient. Weitere Begriffe sind Ausgeding(e)haus, Auszügler, Nahrungshaus bzw. Korbhaus oder Stöckli, auch Ellerhaus oder, nach dem übergeordneten Vertrag, kurz Ausgedinge oder Altenteil.