Der Bestätigungsvermerk ist das Gesamturteil eines Abschlussprüfers nach der Prüfung eines Jahresabschlusses. Darin beurteilt der Prüfer die Übereinstimmung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes mit den für das Unternehmen geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Es wird nur beurteilt, ob die Lage des Unternehmens korrekt abgebildet wurde. Eine Beurteilung der wirtschaftlichen Lage erfolgt grundsätzlich nicht. Die Erteilung des Bestätigungsvermerkes darf erst nach vollständigem Abschluss der materiellen Prüfung erfolgen.
Darüber hinaus gibt es den Bestätigungsvermerk eines beeidigten Übersetzers, mit welchem er die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorliegenden Übersetzung bestätigt.