- umgangssprachlich:
[1]
Kriterium, zu dem sich die Mitgliedsstaaten der
EU im Vertrag von Maastricht
verpflichtet haben, es einzuhalten
Die Kriterien
beziehen sich auf
1.) eine niedrige
Inflationsrate (nicht mehr als 1,5
Prozent über dem
Durchschnitt der drei besten EU-Staaten),
2.) das
Haushaltsdefizit eines Staates (das nicht mehr als 3 Prozent des Jahres-
BIP des Landes
betragen darf) und der Schuldenquote des Staates (nicht mehr als 60 Prozent des Jahres-
BIP des Landes),
3.) die Zinssätze langfristiger Staatsanleihen (nicht mehr als zwei Prozentpunkte über dem
Durchschnitt der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten)
4.) die Wechselkursstabilität (
Teilnahme am Wechselkursmechanismus II, keine
Abwertung, geringe
Bandbreite der
Schwankung des Wechselkurses)