Das Zurückbehaltungsrecht (lateinisch ius retentionis) ist ein Rechtsinstitut, das in verschiedenen Formen im Zivilrecht und in gewissem Umfang auch im öffentlichen Recht zur Anwendung kommt. Es stellt ein Hilfsmittel zur Durchsetzung eigener Rechte dar, indem die Erfüllung von Ansprüchen einer Vertragspartei so lange zurückgestellt wird, bis diese ihrerseits ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommt.