siehe
Digesten, eine im Auftrag des oströmischen Kaisers Justinian zusammengestellte spätantike
Kompilation der
Jurisprudenz der Rechtsgelehrten der klassisch-römischen Kaiserzeit
Jede der einzelnen juristischen Schriften nennt ihre
Quelle in einer
Inskription. Diese dienten dem fortgeschrittenen Rechtsunterricht, nachdem die Institutionen als Anfängerlehrbuch absolviert waren.
Die Pandekten waren Bestandteil des iustinianischen Gesamtrechtswerkes, dem "Corpus iuris", der seit der Zeit des Humanismus "Corpus iuris civilis" genannt wird. Zusammen mit dem "Codex Iustinianus" sind sie die wichtigste Textquelle für das römische Recht. Justinian ließ zuvor alle klassischen Rechtstexte sammeln und nach Auswahl übernehmen und
interpolieren. Danach stattete er sie mit Gesetzeskraft aus.
Im 19. Jahrhundert wurde in Deutschland die Pandektenwissenschaft entwickelt. Die Aufgliederung juristischer Sachthemen erfolgte dabei – dem System der Pandekten folgend – in der Unterscheidung der Bücher nach Schuld- (Obligationen), Sachen-, Familien- und Erbrecht. Dieser methodische Ansatz lag der Entwicklung und Ausarbeitung des deutschen
BGB zugrunde.