Als schwacher Staat (synonym fragile Staatlichkeit) werden Regime eines Staates bezeichnet, die bestimmte, als notwendig für das Staats- und Gemeinwohl erachtete Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber den Bürgern nur noch in einem unzureichenden Maße erfüllen.
Die Extremform des schwachen Staats ist der gescheiterte Staat.