Unter einer elektronischen Signatur versteht man mit elektronischen Informationen verknüpfte Daten, mit denen man den Unterzeichner bzw. Signaturersteller identifizieren und die Integrität der signierten elektronischen Informationen prüfen kann. In der Regel handelt es sich bei den elektronischen Informationen um elektronische Dokumente. Die elektronische Signatur erfüllt somit technisch gesehen den gleichen Zweck wie eine eigenhändige Unterschrift auf Papierdokumenten.
Genutzt wird sie vorerst primär im E-Government (öffentliche Verwaltung), E-Justice (Justiz), zunehmend aber auch E-Commerce (Onlinehandel) und ähnlichen Vertragsunterzeichnungen in der Privatwirtschaft.